| Vertrag über eine Aupair-Beschäftigung |
Anzahl der Personen in der Gastfamilie :
Allgemeine Bedingungen
Das Aupair wird von der Gastfamilie für Monate,
beginnend am ,
aufgenommen.
Während dieses Zeitraums erhält das Aupair die Gelegenheit, einen
Deutschkurs zu besuchen, um sich in der deutschen Sprache weiterzubilden. Der
Vertrag tritt in Kraft, nachdem das Aupair ordnungsgemäß bei den
zuständigen Behörden in Deutschland angemeldet wurde.
Pflichten des Aupairs
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Das Aupair verpflichtet sich, bis zu 30 Stunden in der Woche an der
Erfüllung der täglich anfallenden häuslichen Pflichten,
einschließlich Kinderbetreuung, teilzunehmen. Zudem erklärt es sich
an 2 - 3 Abenden pro Woche zum Babysitting bereit.
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Das Aupair ist mit den erwarteten Aufgaben der Gastfamilie einverstanden und
wird sich bemühen, diese sorgfältig zu erfüllen.
Rechte und Pflichten der Gastfamilie
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Die Gastfamilie erwartet vom Aupair Mithilfe im Haushalt und in der
Kinderbetreuung.
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In der Gastfamilie wird vorwiegend deutsch gesprochen.
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Die Gastfamilie verpflichtet sich, das Aupair in die Familie aufzunehmen und es
als Familienmitglied zu integrieren.
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Die Gastfamilie bietet dem Aupair kostenlose Unterkunft und Verpflegung und
stellt ihm ein eigenes Zimmer zur Verfügung.
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Das Aupair erhält ein monatliches Taschengeld in Höhe von
.
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Das Aupair darf höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten (in der Regel
nicht mehr als 5 Stunden täglich). Die Arbeitszeiten sind so geregelt,
dass das Aupair an Sprachkursen teilnehmen kann.
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Dem Aupair steht mindestens 1 freier Tag pro Woche zu, wovon wenigstens einer
im Monat ein Sonntag sein sollte. Es erhält die Gelegenheit zur
Ausübung seines Glaubens.
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Die Gastfamilie gewährt dem Aupair bei einem Aufenthalt von einem Jahr
einen bezahlten Urlaub von 4 Wochen, bei kürzerer Beschäftigung als
ein Jahr 2 Werktage pro vollem Beschäftigungsmonat. Während des
Urlaubs wird das Taschengeld weiterbezahlt.
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Das Aupair bekommt die Möglichkeit, eine Sprachschule zu besuchen.
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Die Kosten für den Deutschkurs übernimmt die Familie / das Aupair
(Unzutreffendes streichen).
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Die Fahrtkosten zur Sprachschule werden von der Familie / vom Aupair
übernommen (Unzutreffendes streichen).
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Die Gastfamilie übernimmt nicht die Reisekosten des Aupair nach
Deutschland und zurück.
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Der Gastgeber verpflichtet sich, eine Kranken- und Unfallversicherung für
das Aupair abzuschließen. Die Krankenversicherung für das
Aupair-Mädchen muss eine Absicherung für den Fall von Schwangerschaft
und Geburt enthalten.
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Bei einer Erkrankung des Aupairs gewährleistet der Gastgeber Unterkunft
und Verpflegung und die entsprechende Pflege und Betreuung, bis die
erforderlichen Regelungen getroffen worden sind.
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Die Gastfamilie hilft dem Aupair bei der Erledigung aller
Anmeldeformalitäten und der Gesundheitsprüfung und übernimmt die
dabei entstehenden Kosten.
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Die Gastfamilie verpflichtet sich, ihr Aupair vom Flughafen / Bahnhof abzuholen
und bei seiner Abreise wieder dort hin zu begleiten.
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Sondervereinbarung:
Die Parteien vereinbaren ferner
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Falls eine der Parteien den Vertrag kündigen will, muss eine
zweiwöchige Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Kündigung
bedarf der Schriftform. Der Vertrag kann mit sofortiger Wirkung gekündigt
werden, falls seitens der anderen Partei eine schwere Verfehlung vorliegt, oder
wenn schwerwiegende Umstände eine solche Auflösung erfordern. Falls
die Aupairbeschäftigung wegen schwerwiegendem Fehlverhalten des Aupairs
beendet wird, muss die Sunny Au Pair Agency nicht versuchen, für das
Aupair eine neue Gastfamilie in Deutschland zu finden, das Aupair muss in sein
Heimatland zurückkehren.
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Beide Parteien haben zur Kenntnis genommen, dass eine Aupair-Beschäftigung
nur mit einem gültigen Visum und einer Arbeitserlaubnis möglich ist
und verpflichten sich, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten.
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Bei Schwierigkeiten oder Uneinigkeiten vereinbaren beide Parteien, zuerst
gemeinsam nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu suchen.
Falls dies nicht gelingt, können Gastfamilie und / oder Aupair die Sunny
Au Pair Agency beauftragen, nach einer für beide Seiten akzeptablen
Lösung zu suchen. Die einseitige Auflösung dieses Vertrages wird nur
als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen, außer bei schwerer
Verfehlung einer der Parteien.
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Die Gastfamilie bestätigt, dass sie ihr Aupair freiwillig ausgewählt
hat, das Aupair bestätigt, dass es freiwillig zu dem Entschluss gekommen
ist, zu seiner Gastfamilie zu gehen, in beiden Fällen ohne jegliche
Garantie von Seiten der Sunny Au Pair Agency.
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Während die Sunny Au Pair Agency alle erforderlichen Maßnahmen
getroffen hat, den Aupair-Aufenthalt durch Zugrundelegen von Regeln, Aufgaben
und Obliegenheiten zu regeln, kann sie für persönliches
(Fehl-)Verhalten des Aupairs nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Konsequenzen, die sich durch Interaktion der beiden Parteien, die der Sunny Au
Pair Agency nicht persönlich bekannt sind, entstehen, sind ebenfalls nicht
durch die Sunny Au Pair Agency zu verantworten.
Unterschreiben
| Unterschrift des Au Pairs:
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Datum: |
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| Unterschrift des Gastgeber: |
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Datum: |
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