Vertrag über eine Aupair-Beschäftigung
zwischen
Gastfamilie
Voll Name:
Addresse:
PLZ:
Land:
und
Au Pair
Voll Name:
Addresse:
PLZ:
Land:
Geburtsort:
Geburtsdatum:

Anzahl der Personen in der Gastfamilie  :

Name: Vorname: Geburtsdatum:  
         (Mutter)
         (Vater)
          
          
          
          
          

Allgemeine Bedingungen

Das Aupair wird von der Gastfamilie für    Monate, beginnend am  , aufgenommen.
Während dieses Zeitraums erhält das Aupair die Gelegenheit, einen Deutschkurs zu besuchen, um sich in der deutschen Sprache weiterzubilden. Der Vertrag tritt in Kraft, nachdem das Aupair ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden in Deutschland angemeldet wurde.


Pflichten des Aupairs

  1. Das Aupair verpflichtet sich, bis zu 30 Stunden in der Woche an der Erfüllung der täglich anfallenden häuslichen Pflichten, einschließlich Kinderbetreuung, teilzunehmen. Zudem erklärt es sich an 2 - 3 Abenden pro Woche zum Babysitting bereit.

  2. Das Aupair ist mit den erwarteten Aufgaben der Gastfamilie einverstanden und wird sich bemühen, diese sorgfältig zu erfüllen.



Rechte und Pflichten der Gastfamilie

  1. Die Gastfamilie erwartet vom Aupair Mithilfe im Haushalt und in der Kinderbetreuung.


  2. In der Gastfamilie wird vorwiegend deutsch gesprochen.


  3. Die Gastfamilie verpflichtet sich, das Aupair in die Familie aufzunehmen und es als Familienmitglied zu integrieren.


  4. Die Gastfamilie bietet dem Aupair kostenlose Unterkunft und Verpflegung und stellt ihm ein eigenes Zimmer zur Verfügung.


  5. Das Aupair erhält ein monatliches Taschengeld in Höhe von   .


  6. Das Aupair darf höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten (in der Regel nicht mehr als 5 Stunden täglich). Die Arbeitszeiten sind so geregelt, dass das Aupair an Sprachkursen teilnehmen kann.


  7. Dem Aupair steht mindestens 1 freier Tag pro Woche zu, wovon wenigstens einer im Monat ein Sonntag sein sollte. Es erhält die Gelegenheit zur Ausübung seines Glaubens.


  8. Die Gastfamilie gewährt dem Aupair bei einem Aufenthalt von einem Jahr einen bezahlten Urlaub von 4 Wochen, bei kürzerer Beschäftigung als ein Jahr 2 Werktage pro vollem Beschäftigungsmonat. Während des Urlaubs wird das Taschengeld weiterbezahlt.


  9. Das Aupair bekommt die Möglichkeit, eine Sprachschule zu besuchen.


  10. Die Kosten für den Deutschkurs übernimmt die Familie / das Aupair (Unzutreffendes streichen).


  11. Die Fahrtkosten zur Sprachschule werden von der Familie / vom Aupair übernommen (Unzutreffendes streichen).


  12. Die Gastfamilie übernimmt nicht die Reisekosten des Aupair nach Deutschland und zurück.


  13. Der Gastgeber verpflichtet sich, eine Kranken- und Unfallversicherung für das Aupair abzuschließen. Die Krankenversicherung für das Aupair-Mädchen muss eine Absicherung für den Fall von Schwangerschaft und Geburt enthalten.


  14. Bei einer Erkrankung des Aupairs gewährleistet der Gastgeber Unterkunft und Verpflegung und die entsprechende Pflege und Betreuung, bis die erforderlichen Regelungen getroffen worden sind.



  15. Die Gastfamilie hilft dem Aupair bei der Erledigung aller Anmeldeformalitäten und der Gesundheitsprüfung und übernimmt die dabei entstehenden Kosten.


  16. Die Gastfamilie verpflichtet sich, ihr Aupair vom Flughafen / Bahnhof abzuholen und bei seiner Abreise wieder dort hin zu begleiten.


  17. Sondervereinbarung:

Die Parteien vereinbaren ferner

  1. Falls eine der Parteien den Vertrag kündigen will, muss eine zweiwöchige Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vertrag kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, falls seitens der anderen Partei eine schwere Verfehlung vorliegt, oder wenn schwerwiegende Umstände eine solche Auflösung erfordern. Falls die Aupairbeschäftigung wegen schwerwiegendem Fehlverhalten des Aupairs beendet wird, muss die Sunny Au Pair Agency nicht versuchen, für das Aupair eine neue Gastfamilie in Deutschland zu finden, das Aupair muss in sein Heimatland zurückkehren.


  2. Beide Parteien haben zur Kenntnis genommen, dass eine Aupair-Beschäftigung nur mit einem gültigen Visum und einer Arbeitserlaubnis möglich ist und verpflichten sich, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten.


  3. Bei Schwierigkeiten oder Uneinigkeiten vereinbaren beide Parteien, zuerst gemeinsam nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu suchen. Falls dies nicht gelingt, können Gastfamilie und / oder Aupair die Sunny Au Pair Agency beauftragen, nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu suchen. Die einseitige Auflösung dieses Vertrages wird nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen, außer bei schwerer Verfehlung einer der Parteien.


  4. Die Gastfamilie bestätigt, dass sie ihr Aupair freiwillig ausgewählt hat, das Aupair bestätigt, dass es freiwillig zu dem Entschluss gekommen ist, zu seiner Gastfamilie zu gehen, in beiden Fällen ohne jegliche Garantie von Seiten der Sunny Au Pair Agency.


  5. Während die Sunny Au Pair Agency alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, den Aupair-Aufenthalt durch Zugrundelegen von Regeln, Aufgaben und Obliegenheiten zu regeln, kann sie für persönliches (Fehl-)Verhalten des Aupairs nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Konsequenzen, die sich durch Interaktion der beiden Parteien, die der Sunny Au Pair Agency nicht persönlich bekannt sind, entstehen, sind ebenfalls nicht durch die Sunny Au Pair Agency zu verantworten.

Unterschreiben

Unterschrift des Au Pairs: ............................................................................................    Datum: ...............................
Unterschrift des Gastgeber: ............................................................................................    Datum: ...............................